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Was muss ich zum Thema "Werbewiderspruch" beachten?

Was ist dazu unternehmensseitig zu beachten?

Der Adressat muss deshalb auch von Anfang den praktischen Hinweis erhalten, wie er im Fall eines gewünschten Werbe-Widerspruchs reagieren kann: Dazu sollte am besten folgender Hinweis erfolgen:

"Den Widerspruch können Sie auch per Email an die Mailadresse ... oder schriftlich an die im Impressum genannte Postadresse senden."

Wichtig ist dann auch der Umgang mit dem dann eingegangenen Werbe-Widerspruch, denn dazu sollte nicht nur dessen Eingang bestätigt werden. Es empfiehlt sich daher auch unbedingt, mehr als nur den Eingang des Werbe-Widerspruchs dem Adressaten zu bestätigen, sondern sinngemäß wie folgt zu formulieren:

"... sollte in einem Antwortschreiben mitgeteilt werden, dass (1) der Widerspruch eingegangen ist und beachtet wird und (2) in einem möglichst konkret zu benennenden Zeitraum auf Grund bereits initiierter Werbeaktionen noch mit der Zustellung von Werbesendungen gerechnet werden muss. ..."

https://www.datenschutz-notizen.de/duesseldorfer-kreis-so-wird-datenschutzkonform-geworben-353116/

Mit diesen Hinweisen beachten Sie sowohl die Vorgaben des UWG als auch des Datenschutzes gegenüber dem Adressaten.

Lutz Bernard, Ass. jur.
Gastautor

Lutz Bernard 400

Gastautor Lutz Bernard, ist Volljurist und arbeitet als Unternehmensberater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte. Er ist Co-Betreiber der Internet-Portale: 

>> Wie gründe ich einen Verein >> Mein erfolgreicher Verein >> Insolvenz.tips
>> Arbeiten in Dubai.de >> MallorcaGerman.com  

Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf seinem LinkedIn-Eintrag>> einsehen.

Werbewiderspruch

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