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Der digitale Nachlass steht den Erben uneingeschränkt zu

Kläger waren die Eltern eines bei einem U-Bahn-Unfall im Jahr 2015 getöten Mädchens, die von Facebook den Zugang zu deren Account einklagten. Während die unteren Instanzgerichte das begehrte Zugangsrecht verneinten vertrat entschied der BGH nun zu ihren Gunsten und stellte dabei fest: Weder der Datenschutz noch das Fernmeldegeheimnis oder auch das Persönlichkeitsrecht stehen dem Erben-Zugangsanspruch entgegen, da die Erben im Rahmen ihrer sogenannten Gesamtrechtsnachfolge nach § 1922 BGB auch die digitalen Rechte der verstorbenen Person uneingeschränkt erwerben.

Ein Kernargument des BGH ist dabei das ohnehin ein jeder Internet-Nutzer damit rechnen muss, dass seine digitalen Kommunikationspartner seine Erben an seine Stelle rücken und damit von den eigenen Kommunikationsinhalten Kenntnis nehmen können. Die Richtigkeit dieser Bewertung ergebe sich auch aus dem Vergleich zu normaler brieflicher Kommunikation, denn es gibt keinen sachlichen Grund hier eine andere Bewertung vorzunehmen.

Damit hat der BGH mit dieser entscheidung eine richtungsweisende neue und klare Entscheidung getroffen.

Lutz Bernard, Ass. jur., Berlin
Autor und Datenschutz-Experte

Lutz Bernard 400

Gastautor Lutz Bernard, ist Volljurist und arbeitet als Unternehmensberater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte. Er ist Co-Betreiber der Internet-Portale: 

>> Wie gründe ich einen Verein >> Mein erfolgreicher Verein >> Insolvenz.tips
>> Arbeiten in Dubai.de >> MallorcaGerman.com  

Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf seinem LinkedIn-Eintrag>> einsehen.

Der digitale Nachlass steht den Erben uneingeschränkt zu, Erben

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