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Kippt die DSGVO das bisherige Schufa-Abo?

Die massgebliche DSGVO-Neuregelung gibt dazu in Art. 15 Absatz 3 jedoch eine klare abweichende Vorgabe:

"... 1Der Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. 2Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen. 3Stellt die betroffene Person den Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern sie nichts anderes angibt."

https://dsgvo-gesetz.de/art-15-dsgvo/

Damit ist erster Kritikpunkt die Kostenpflichtigkeit des Abo-Modells: Denn mit der Formulierung "... Für alle weiteren Kopien ..." ist erkennbar die erste Auskunft stets kostenfrei zu erteilen.

Schufa-Praxis ist ferner, bei Nichtteilnehmern am Abo-Modell die Auskunft nur postalisch und nicht - wie hier vorgegeben - elektronisch zur Verfügung zu stellen.

Aus diesen 2 Punkten heraus hat auch inzwischen das Hessische Landesamt für Datenschutz eine Überprüfung der bisher gängigen Schufa-Praxis eingeleitet.

https://www.welt.de/finanzen/article177303132/DSGVO-stellt-das-Abo-Modell-der-Schufa-infrage.html

Insoweit darf man auf das amtliche Prüfergebnis gespannt sein.

Lutz Bernard, Ass. jur., Berlin
Autor und Datenschutz-Experte

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Gastautor Lutz Bernard, ist Volljurist und arbeitet als Unternehmensberater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte. Er ist Co-Betreiber der Internet-Portale: 

>> Wie gründe ich einen Verein >> Mein erfolgreicher Verein >> Insolvenz.tips
>> Arbeiten in Dubai.de >> MallorcaGerman.com  

Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf seinem LinkedIn-Eintrag>> einsehen.

schufa, dsgvo

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