• Christian Hinzmann
  • IT-Blog

Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben

So legte die citibank, USA (2) bei den zuständigen Behörden Beschwerde gegen die Träger der Domain < citibanc.com >, die US-Firma Invavir Inc. Ein mit der Begründung, das nur sie seit 1984 Trägerin der Marke „CITY BANK“ sei und diese seitdem professionell nutze und bekannt mache. Problem war aber bei diesem Sachverhalt, dass nicht die citibank, sondern der Antragsgegner die strittige Domain bereits 1985 und damit 3-4 Jahre vor der citibank registrierte. Und im Portal „domain-recht“ wird dabei zusätzlich darauf hingewiesen, dass die US-Entscheider dieses Streits damit argumentierten: „ … Schließlich spricht der Umstand, dass die Antragstellerin erst über 18 Jahren, nachdem die Domain registriert wurde, mit einem Verfahren kommt, dafür, dass sie
selbst davon ausgeht, nur schlechte Chancen zu haben, einen berechtigten Anspruch auf die Domain zu stellen ...“ (3). 

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Damit scheiterte die citibank mit ihrer Beschwerde.

Und was lehrt uns das: Nur zügiges vollkaufmännisches Handeln sichert auch den Erhalt von Markenrechten.

07.09.2014
Lutz Bernard, Ass. jur.

  1. http://dejure.org/gesetze/BGB/121.html
  2. https://online.citibank.com/US/JRS/portal/template.do?ID=TermsDisclaimer
  3. http://www.domain-recht.de/domain-recht/udrp/udrp-city-bank-scheitert-am-markenrecht-64003.html
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