- Christian Hinzmann
- IT-Blog
Abmahnwelle wegen falschem oder fehlendem Impressum bei mobile.de
Bei hunderten gleichlautenen Abmahnungen spricht man auch von einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen § 8 Abs. 4 UWG.
Evtl. sollte man also lieber einen eigenen Anwalt aufsuchen, anstatt gleich blind zu bezahlen!
Uner Rechtsanwalt hat bereits einige Erfahrungen im Wettbewerbsrecht. Sie erreichen Ihn unter der Mail : Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder unter www.rechtsanwalt-zimdars.de
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