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David gegen Goliath im IT-Bereich oder e*message gegen i-message

Beide Produkte werden für das Versenden von Nachrichten genutzt, jedoch gibt es einen entscheidenden Unterschied bei der Dauer der Marktaktivitäten:

"... Der Kläger, Dietmar Gollnick, ist Chef des Funknetzbetreibers e*message, der seit 2000 am Markt vertreten ist. Apple, wertvollster Konzern der bisherigen Börsengeschichte, brachte sein Produkt iMessage erst 2011 heraus. Der Dienst iMessage wird wie e*message für das Versenden von Nachrichten benutzt, wenngleich die Technologie dahinter eine andere ist.

Pager oder Messenger

Golnicks Firma e*message bietet sogenannte Pagerdienste an. Pager sind Meldeempfänger, die etwa Rettungsdienste, Krankenhäuser, aber auch Energieversorger nutzen, um in Notlagen ihr Personal zu alarmieren. Baden-Württembergs Schulen nutzen Gollnicks Dienste für die Benachrichtigung von Lehrern bei Amokläufen, Hunderte Feuerwehren von Rostock bis zur Werksfeuerwehr von Porsche dirigieren ihre Einsatzkräfte per e*Message.

iMessage hingegen ist vor allem im Endkundenmarkt bekannt und gehört zu den am weitesten verbreiteten Services von Apple, jede Sekunde werden darüber weltweit schätzungsweise 200.000 Nachrichten verschickt. Er funktioniert ähnlich wie eine SMS, die Nachricht wird aber über das Internet übertragen und ist grundsätzlich verschlüsselt, wenn auch der Empfänger iMessage benutzt."

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/imessage-berliner-unternehmer-klagt-gegen-apple-a-1234093.html

Man darf gespannt sein, wie dieser ausserordentlich interessante und delikate Rechtsstreit ausgeht, wobei bereits im November 2018 die Verhandlung vor dem LG Braunschweig anberaumt ist. Stellt das Landgericht auf die Dauer der Marktpräsenz dann hätte der Mittelständler wirklich gute Prozesschancen ...

Lutz Bernard, Ass. jur., Berlin

Autor und Internetrechts-Experte

Lutz Bernard 400

Gastautor Lutz Bernard, ist Volljurist und arbeitet als Unternehmensberater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte. Er ist Co-Betreiber der Internet-Portale: 

>> Wie gründe ich einen Verein >> Mein erfolgreicher Verein >> Insolvenz.tips
>> Arbeiten in Dubai.de >> MallorcaGerman.com  

Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf seinem LinkedIn-Eintrag>> einsehen.

e*message gegen i-message

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